Vollständige Checkliste zum Scheidung Einreichen (ohne Partner)
Sich dazu zu entschließen, die Scheidung einreichen zu lassen, ist immer eine sehr emotionale schwere Entscheidung. Du hast irgendwann jemandem gelobt, dein Leben mit ihm oder ihr zu verbringen, jemandem, den du einmal geliebt hast und dieses Gelöbnis musst du nun brechen. Und wenn auch noch Kinder im Spiel sein sollten, wird es umso schwieriger. Darum ist es immer das Beste, wenn irgendmöglich es gar nicht erst zur Scheidung kommenzulassen. Solltest du dabei Hilfe benötigen, haben wir auch hierzu einen sehr praktischen Artikel für dich (Link).
Inhalt dieses Artikels
- Scheidung einreichen ohne Partner: die Checkliste
- Schritt 1: Nimm dir einen Anwalt
- Schritt 2: Lasse deinen Anwalt ein einseitiges Gesuchen einreichen
- Schritt 3: Bezahle die Gerichtskosten
- Schritt 4: Reiche weitere Dokumente ein
- Schritt 5: Erscheine zum Gerichtstermin
- Schritt 6: Lasse die Ehescheidungsverfügung beim Standesamt eintragen
- Scheidung einreichen – Extra Schritt 1: Eine Umgangsregelung treffen (falls du Kinder hast)
- Scheidung einreichen – Extra Schritt 2: Alimente regelen
- Scheidung einreichen – Extra Schritt 3: Den Hausrat verteilen
- Entdecke die psychologischen Auslöser, mit denen du deine Ex schnell zurückgewinnen kannst
Manchmal ist aber eine Ehe einfach nicht mehr zu retten, und es bleibt einem nichts anderes übrig, als die Scheidung einreichen zu lassen. Und weil man bei einer Scheidung schon genug um die Ohren hat, möchte man diesen Prozess natürlich so schmerzlos wie möglich verlaufen lassen. Dann ist es sehr hilfreich, wenn man genau weiß, was zu tun ist, und das ist genau das, was ich in diesem Artikel schrittweise erläutern möchte. Ich werde dir hier eine komplette Checkliste zusammenstellen mit all den Dingen, die erledigt werden müssen, wenn du – ohne deinen Partner – die Scheidung einreichen willst.
Scheidung einreichen ohne Partner: die Checkliste
Damit wir direkt eine gute Übersicht bekommen, möchte ich in den Artikel gleich mit der Checkliste einsteigen, in der alle Schritte aufgenommen sind, die man durchnehmen muss, wenn man ohne Partner die Scheidung einreichen will. Später werde ich diese Schritte noch näher erläutern. Die rein juristischen Schritte sind die folgenden:
Wenn du dies alles hinter dich gebracht hast, bist du geschieden und somit also auch ganz formell getrennt. Allerdings gibt es noch einige weitere Schritte zu erledigen, wenn für dich noch ganz spezielle Umstände gelten. Damit meine ich die folgenden Schritte:
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Schritt 1: Nimm dir einen Anwalt
Vielleicht würdest du deine Scheidung am liebsten ganz alleine regeln, das ist aber im Normalfall einfach unmöglich. Die Scheidung kann nur von einem Anwalt bei Gericht eingereicht werden, darum wirst du nicht drumherum kommen, dir einen Anwalt zu nehmen, um dies zu erledigen. Das gilt übrigens ungeachtet der Tatsache, ob du die Scheidung alleine oder zusammen mit deinem Partner einreichen willst.
Du solltest dir aber darüber bewusst sein, dass ein Anwalt Geld kostet. Diese Anwaltskosten variieren von Anwalt zu Anwalt, darum rate ich dir, dich zuerst gut zu informieren, bevor du dich für einen bestimmten Anwalt entscheidest. Eine Scheidung kostet nun einmal Geld (oft sogar jede Menge Geld), daran lässt sich auch nicht viel ändern, es wäre allerdings schade, wenn man sich zusätzlich mit einem überteuerten Anwalt unnötig hohe Kosten aufhalst.
Schritt 2: Lasse deinen Anwalt ein einseitiges Gesuchen einreichen
Eine Scheidung ist ein juristisches Verfahren oder um es genauer auszudrücken eine Prozedur zu einem Gesuchen, darum muss sie auch über ein solches Gesuchen in Gang gesetzt werden. Wie ich bereits erwähnt habe, kann ein solches Gesuchen nur von einem Anwalt eingereicht werden.
Bei einer Scheidung gibt es zwei Arten von Gesuchen: ein gemeinschaftliches Gesuchen, wenn beide Partner es zusammen einreichen oder ein einseitiges Gesuchen, bei dem nur ein Partner die Scheidung einreichen will. Dieser Artikel befasst sich mit dem einseitigen Gesuchen zur Scheidung, also ohne Partner.
Schritt 3: Bezahle die Gerichtskosten
Um ein Verfahren bei Gericht in Gang zu setzen, müssen Gerichtskosten bezahlt werden. Dabei handelt es sich ganz einfach um einen Betrag, der dem Gericht bezahlt werden muss, damit der Fall eröffnet wird. Vielleicht klingt es etwas seltsam, dass man für ein solches staatliches Verfahren bezahlen muss, es dient aber in erster Linie dazu, dass die Menschen nicht wegen jeder Nichtigkeit sofort vor Gericht ziehen.
Die Gerichtskosten müssen vor der richterlichen Sitzung bereits bezahlt sein, sonst wird der Richter den Fall nicht behandeln können. Und da man sowieso einen Anwalt bezahlen muss, ist es meiner Meinung nach am einfachsten, den Anwalt mit der Begleichung der Gerichtskosten zu beauftragen. Er hat damit Erfahrung und auf diese Weise kann man sicher sein, dass das Geld rechtzeitig und auf richtige Weise bezahlt wird.
Schritt 4: Reiche weitere Dokumente ein
Alle Beweisstücke, die du benötigst, um deinen Fall zu begründen, wirst du bei Gericht vorab einreichen müssen. Dafür gibt es einen eigenen Termin. Entsprechende Dokumente können bis zehn Tage vor der Sitzung eingereicht werden, damit sie bei der Beweisführung auch garantiert verwendet werden können.
Wenn nach diesem Termin noch Dokumente eingereicht werden, können sie oft nicht mehr als Beweis für den Fall herangezogen werden. Der Richter kann zwar entscheiden, dass sie noch zugelassen werden, das wird er aber meist nur dann tun, wenn es sich um recht simple Beweisstücke handelt (wie z.B. Dokumente von nur einer Seite Länge).
Was die Frage betrifft, welche Dokumente relevant sind: Das hängt davon ab, was man von der Scheidung erwartet und in welcher persönlichen Situation man sich befindet. Zum Glück hast du aber bereits einen Anwalt eingeschaltet, der dich beraten kann, was in deiner persönlichen Situation relevante Dokumente sind, die du einreichen solltest. Nochmals: Ein Anwalt verfügt hierbei über die nötige Erfahrung und weiß somit ganz genau, was er oder sie tut, darum solltest du ihm oder ihr dies anvertrauen.
Schritt 5: Erscheine zum Gerichtstermin
Nach der Verhandlung vor Gericht wird letztlich der Richter die Scheidung aussprechen. Bei dieser Verkündung der Scheidung solltest du anwesend sein, damit du deinem Fall Nachdruck verleihen kannst. Der Anwalt führt bei der Verhandlung das Wort. Bei bestimmten gerichtlichen Vorgängen darf man sich auch selbst vertreten, bei einer Scheidung tut dies aber in der Regel ein Anwalt. Die meisten Anwälte werden sich kurz vor der Verhandlung noch kurz mit dir treffen, um abzusprechen, was bei der Verhandlung alles besprochen werden wird un damit auch wirklich alle wichtigen Informationen berücksichtigt werden.
Vor Gericht muss man sich jeder Zeit mit einem entsprechenden Dokument legitimieren können. Man wird wahrscheinlich auch einen Metalldetektor passieren müssen, darum ist es besser, überflüssige Metallgegenstände zu Hause zu lassen, sonst muss man sie bei Gericht abliefern (bekommt sie aber anschließend natürlich wieder). Der Pförtner wird einem mitteilen, in welchem Saal der Fall behandelt wird. Vor dem Saal wird ein Gerichtsdiener anwesend sein, der durchsagt, wann die Verhandlung beginnt.
Schritt 6: Lasse die Ehescheidungsverfügung beim Standesamt eintragen
Nach der Verhandlung wird es zum Richterspruch bezüglich der Scheidung kommen. Dieser Beschluss wird nicht bei der Verhandlung selbst stattfinden. Der Richter wird seinen Beschluss in einer sogenannten Ehescheidungsverfügung festlegen. Die Verfügung wird dann dir und deinem Partner zugeschickt. Dies dauert in der Regel sechs Wochen, kann aber ein besonderen Umständen auch etwas länger dauern.
Nachdem du diese Verfügung erhalten hast, musst du sie noch auf dem Standesamt eintragen lassen. Das kannst du ebenfalls von deinem Anwalt erledigen lassen. Das ist am einfachsten, denn er oder sie kann solche Dinge bereits im Schlaf. Wenn du aber der Meinung bist, dass dich dein Anwalt bereits genug gekostet hat, kannst du die Verfügung natürlich auch selbst eintragen lassen.
Das musst du bei der Gemeinde erledigen, bei der du eingetragen bist; hierbei kann es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Abläufe geben. Besonders kompliziert wird es nicht sein; du hast schließlich bereits alles Papiere und musst sie nur noch beim Amt oder per Post einreichen. Wenn du wissen willst, wie dies in deiner eigenen Gemeinde genau geregelt ist, empfehle ich dir, dich einfach auf der Website deiner Gemeinde umzuschauen. Wenn die Scheidungspapiere beim Standesamt eingetragen sind, ist die Scheidung vollzogen und bist anschließend also offiziell geschieden.
Das ist natürlich alles schön und gut, aber wahrscheinlich wird es hierbei noch eine ganze Reihe praktischer Dinge geben, die du mit deinem Ex-Partner regeln musst. Hiermit befassen sich die übrigen Schritte in diesem Artikel.
Scheidung einreichen – Extra Schritt 1: Eine Umgangsregelung treffen (falls du Kinder hast)
Eine Scheidung ist für sich genommen schon anstrengend genug, wenn dann auch noch Kinder im Spiel sind, wird das Ganze noch um einiges schwieriger. Wenn du unbedingt das alleinige Sorgerecht über deine Kinder willst, wirst du dies vor Gericht durchsetzen müssen. Du kannst dich aber auch dafür entscheiden, ein gemeinsames Sorgerecht zu akzeptieren. Dies ist auch die Variante, die ich empfehlen würde, selbst dann, wenn du deinen Ex absolut nicht mehr ausstehen kannst, denn es geht hierbei um die Kinder, und für diese ist es einfach am besten, wenn sie beide Elternteile regelmäßig sehen können.
Egal, für was du dich entscheidest, ihr werdet sowieso eine Umgangsregelung finden müssen, denn diese ist Pflicht (solange die Kinder unter 18 sind. Sind sie älter, können sie selbst entscheiden, was sie wollen). In der Umgangsregelung muss auf jeden Fall festgehalten werden, wie die Sorge und Erziehung verteilt wird. Zudem müssen auch die Unterhaltszahlungen (Alimente) (hierzu später noch mehr) und die Informationspflicht zwischen den Ex-Partnern mit aufgenommen sein.
Das Aufstellen einer solchen Regelung ist Pflicht und muss dem Richter vorgelegt werden. Beide Partner müssen diese Regelung unterschreiben. Es ist darüber hinaus auch möglich, weitere Absprachen zu treffen (also andere Absprachen, als die verpflichteten aus der Regelung) aber das bleibt dir und deinem Ex-Partner überlassen.
Scheidung einreichen – Extra Schritt 2: Alimente regelen
Nach der Scheidung kann einer der Partner verpflichtet sein, dem anderen Unterhaltszahlungen zu leisten, die wohlbekannten Alimente. Es gibt zwei Arten von Alimenten: Kinderalimente und Partneralimente. Ich werde für beide Arten erläutern, wann man Recht auf sie hat und wie festgestellt wird, wie hoch diese sein müssen.
Kinderalimenten können nur dann geleistet werden, wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Als Eltern ist man verpflichtet, seine Kinder bis zum 21 Lebensjahr zu unterhalten, und wenn ein Elternteil hierzu die finanzielle Unterstützung des anderen benötigt, kann dies über Alimente geregelt werden. Man kann hierzu selbst entsprechende Regelungen treffen, in der Umgangsregelung und dem Elternplan, und wenn man sich nicht einigen kann, wird dies der Richter festlegen.
Partneralimente fallen dann an, wenn einer der beiden Partner nach der Scheidung nicht genug Einkommen besitzt, um davon leben zu können. Das ist z.B. dann der Fall, wenn einer der Partner vollzeitbeschäftigt war und der andere sich in erster Linie um die Kinder und den Haushalt gekümmert hat. Dann ist der andere Partner dazu verpflichtet, sich an den Lebenshaltungskosten über Partneralimente zu beteiligen.
Auch hierbei gilt, dass man dies untereinander regeln kann und dies anschließend in einer Scheidungsvereinbarung festlegt. Hierfür kann man z.B. die Hilfe eines Mediators, Anwalts oder Notars einholen. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, wird auch hier der Richter festlegen, wie hoch die Partneralimente ausfallen.
Scheidung einreichen – Extra Schritt 3: Den Hausrat verteilen
Wenn ihr mit Gütergemeinschaft geheiratet habt, bedeutet dies, dass alles, was ihr besitzt euch beiden gemeinsam gehört. Nach der Scheidung müsst ihr also eure gemeinsamen Eigentümer wie z.B. den ganzen Hausrat untereinander aufteilen.
Der Hausrat umfasst nicht alle Dinge, sondern nur die im und um das Haus. Zudem gibt es einige persönliche Dinge, wie z.B. Schmuck, die immer das persönliche Eigentum eines der beiden Partner sind und bleiben. Darüber hinaus hat jeder von euch Recht auf die Hälfte des Hausrates und das bedeutet: Eine Hälfte des Hausrates, die der Hälfte des Wertes des Hausrates in Geld entspricht.
Am besten löst man auch dies untereinander und legt es in der Scheidungsvereinbarung fest, also dem Dokument, das man anschließend dem Richter vorlegt und das ihr beide unterschreibt. Und wenn ihr hier ebenfalls Schwierigkeiten haben solltet, euch zu einigen, wird wiederum der Richter das letzte Wort haben.
Entdecke die psychologischen Auslöser, mit denen du deine Ex schnell zurückgewinnen kannst
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